Förderbeiträge erhalten ausschliesslich Abkömmlinge des Stammvaters Ratsherr Kaspar Dettling, gestorben 1757, zu Buosingen in Lauerz /SZ, die den Nachnamen Dettling tragen und nach schweizerischer Rechtsordnung volljährig sind. Adoption ist dabei der Blutsverwandtschaft gleichgestellt.
Der Stiftungsrat legt im Organisationsreglement die Bedingungen fest, nach denen die Abstammung als nachgewiesen gilt. Er kann insbesondere für die Destinatäre der bisherigen Familienstiftung «Stipendienfonds der Dettlings» erleichterte Bedingungen festsetzen.
Der Stiftungsrat entscheidet abschliessend über die Zugehörigkeit zum Kreis der Destinatäre.
Bitte Uploads mit Upload-Datum, Vorname, Art des Dokumentes und wievieltes Semester (bei Studierenden) anschreiben:
yymmdd_vorname_ausweis
yymmdd_vorname_bestätigung_X
bei Startups / Kulturschaffenden:
yymmdd_vorname_businessplan / yymmdd_vorname_exposé
Beispiel:
250318_kaspar_ausweis
250318_kaspar_bestätigung_3